Balkone nachrüsten

Was wirklich machbar ist

Nicht jedes Gebäude wurde mit Balkon gebaut, aber viele lassen sich sinnvoll damit nachrüsten. Mit einem klassischen Anbaubalkon oder einer filigranen Stahlkonstruktion mit Auskragung: Wer früh plant, die Gegebenheiten vor Ort kennt und sich die richtigen Fragen stellt, holt aus seinem Projekt das Maximum heraus.

Balkone nachrüsten leicht gemacht – Janßen Metallbau aus Xanten informiert über Möglichkeiten, Materialien und Genehmigungen.

Welche Balkonart passt zum Gebäude?

Grundsätzlich unterscheidet man bei nachträglichen Balkonlösungen zwischen:

Vorsatzbalkon:
Vorsatzbalkone sind nachträglich errichtete Balkone, die unabhängig vom ursprünglichen Gebäude angebracht werden – häufig als Lösung bei Bestandsbauten.

Vorstellbalkon:
Eigenständige Konstruktionen mit vier Bodenstützen – ideal bei älteren Bestandsgebäuden, wo die Statik der Fassade keine direkte Lastabtragung zulässt. Sie kommen ohne statische Verbindung zur Fassade aus (oder nur mit minimaler Befestigung für Stabilität) und werden komplett über Fundamente getragen.

Anbaubalkon:
Teilweise freistehende Konstruktionen – mit Bodenstützen vorne und einer stabilen Anbindung an die Hausfassade. Dadurch wird ein Teil der Last über die Wand in das Gebäude abgetragen. Besonders beliebt bei Mehrfamilienhäusern, da sie weniger Fläche auf dem Boden benötigen als vollständig vorgestellte Balkone.

Auskragende Balkone:
Direkt in die Fassade oder Geschossdecke eingebunden – nur möglich, wenn die baulichen Voraussetzungen es zulassen.

Tipp: Für jeden Balkontyp gelten andere Anforderungen. Ein statisches Gutachten ist daher oft der erste Schritt.

 

Materialien: robust, pflegeleicht und stilvoll

Für den nachträglichen Balkonbau haben sich vor allem verzinkte Stahlkonstruktionen bewährt. Sie sind langlebig, tragfähig und vergleichsweise schlank im Aufbau. In Kombination mit pulverbeschichteten Geländern entsteht ein hochwertiges, wartungsarmes Gesamtbild, passend für die Architektur.

 

Bauvorgaben und Genehmigungspflicht beachten

Je nach Bundesland und Gemeinde ist für einen nachträglich gebauten Balkon eine Baugenehmigung erforderlich. Auch Abstandsflächen, Denkmalschutz oder Brandschutzauflagen spielen eine Rolle. Eine gute Abstimmung mit Architekt:in, Statiker:in und Metallbauer:in ist daher unerlässlich.

 

Gestaltung als Teil der Architektur denken

Ein nachträglich geplanter Balkon muss nicht wie ein Fremdkörper wirken. Im Gegenteil: Mit der richtigen Materialwahl, einem abgestimmten Geländer und durchdachter Proportion fügt sich der Balkon harmonisch ins Gesamtbild ein, sowohl bei Bestandsbauten als auch im Neubau oder bei einer Modernisierung.

 

Ein Plus an Lebensqualität – nachrüstbar und wertsteigernd

Ein Balkon wertet jedes Gebäude auf, funktional wie optisch. Mit gemeinsamer durchdachter Planung und einer passgenauen Konstruktion lässt sich ein ganz individueller, neuer Wohnraum im Freien schaffen. Und wer auf Maßfertigung setzt, bekommt nicht nur Stabilität, sondern auch das Plus an Gestaltungsspielraum.

Individuelle Balkone von Janßen